Das in den Jahren 1831 bis 1839 errichtete und seither mehrfach erweiterte Gebäude diente seit 1876, als öffentliche Hinrichtungen abgeschafft wurden, nicht nur als Gefängnis, sondern auch als Hinrichtungsstätte.
Tausende Vertreter der Arbeiterbewegung waren im Landesgericht eingesperrt, unter ihnen auch Victor Adler. Adler war am 27. Juni 1889 wegen "anarchistischer Bestrebungen" zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Wenige Tage vor dem 1. Mai 1890 – dem Tag, an dem das internationale Proletariat zum ersten Mal den 1. Mai als Kampftag gestaltete – zwang man Adler, seine Strafe anzutreten. Sein engster Mitarbeiter, der gelernte Bildhauergehilfe Ludwig Bretschneider, übernahm daraufhin die Leitung des Organisationskomitees und sorgte für einen reibungslosen Ablauf.
Ein Zentrum der politischen Justiz und der Verfolgung war das Landesgericht v.a. aber in der Zeit des Faschismus. Im Februar 1934 wurden neun Schutzbündler hier hingerichtet, im Juli desselben Jahres auch der junge Josef Gerl wegen eines Sprengstoffanschlages.
In der Folgezeit fanden zahlreiche Prozesse gegen Sozialisten im Landesgericht statt, darunter auch zwei große Schauprozesse: Im April 1935 standen 21 Schutzbundfunktionäre vor Gericht und im März 1936 fand der sogenannte Sozialistenprozess gegen 28 Sozialisten und 2 Kommunisten statt; unter den Angeklagten befanden sich auch Bruno Kreisky (1 Jahr) und Anton Proksch (9 Monate) sowie Franz Jonas und Otto Probst (Freisprüche).
In der NS-Zeit nahm der Justizterror bislang ungekannte Ausmaße an. Nach den Aufzeichnungen des Anstaltsseelsorgers Heinrich Zeder wurden im Landesgericht insgesamt 1.184 Männer und Frauen enthauptet.
Die Hinrichtungsstätte im Landesgericht wurde 1967 zu einer Gedenkstätte umgestaltet. Die Stelle, an der das Fallbeil stand, ist durch ein Gitter gekennzeichnet. Auf Metalltafeln sind die Namen der Opfer verzeichnet. Ein Besuch der Gedenkstätte ist nur nach vorhergehender Anmeldung möglich.
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