Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand der Kampf um die rechtliche Gleichstellung im Vordergrund der politischen Aktivitäten engagierter Frauen, die v.a. das Recht auf Bildung und Beruf sowie gleiche politische Rechte einforderten.
So unglaublich es heute klingen mag – politisch aktive Frauen mussten noch vor hundert Jahren mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, da das bis 1911 in Kraft befindliche Vereinsgesetz Frauen, Ausländern und Minderjährigen jede Form der politischen Betätigung untersagte. Auch innerhalb der Arbeiterbewegung mussten die Frauen sich ihre Stellung erst hart erkämpfen. Beim Linzer Parteitag der SDAP im Jahr 1898 wurde den Frauen noch jede eigenständige politische Aktivität abgesprochen.
Frauen haben die Aufgabe, durch Bewältigung der Alltagssorgen den Genossen die Ausführung ihrer öffentlichen politischen Aufgaben zu erleichtern, hieß es da ganz patriarchalisch. Die Partei sprach sich deshalb auch entschieden gegen Ortsgruppengründungen und gegen die Aufnahme nichtorganisierter Hausfrauen und Heimarbeiterinnen aus.
Als die engagierten Genossinnen ohne vorherige Absprache mit der Parteileitung eine Frauenkonferenz organisierten und ein eigenes "Frauenreichskomitee" gründeten, kam es zu einem regelrechten Eklat.
Im Jahr 1902 erfolgte schließlich unter aktiver Beteiligung von Adelheid Popp, Gabriele Proft, Anna Boschek, Amalie Seidel und Therese Schlesinger – und gegen erheblichen Widerstand der eigenen Partei – die Gründung des "Vereins sozialdemokratischer Frauen und Mädchen", der in den folgenden Jahren v.a. die Durchsetzung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer und Frauen propagierte und so zur Keimzelle der sozialdemokratischen Frauenorganisation wurde.