Bauring-Skandal

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1976 fand im Wiener Landesgericht für Strafsachen der so genannte Bauring-Prozess statt. Lange vor dem AKH-Skandal sorgte die Causa um fünf zum "Wiener Bauring" fusionierte gemeindeeigene Wohnbaugesellschaften für heftige Turbulenzen innerhalb der Wiener SPÖ. Als Richter Paul Lachner nach mehrwöchiger Verhandlung am 23. Dezember 1976 die Urteile verkündete und vier Bauring-Manager freisprach, konnte man am nächsten Tag in den Zeitungen lesen: "Dummheit ist nicht strafbar." Eine Feststellung, die sich auch auf höchste Rathauspolitiker und -beamte bezog.

Der Bauring war trotz eines Auslandsbauverbots auch im arabischen Raum tätig gewesen. Dort herrschte offenbar das nackte Chaos: Bürgschaften waren nicht gedeckt, und auch von unprofitablen Schmiergeldzahlungen, Provisionen und Scheingeschäften war die Rede. Statt eines prognostizierten Gewinns von 700 Millionen Schilling steckte der Bauring Anfang 1973 jedenfalls mit 1,4 Milliarden Schilling in den roten Zahlen.

Reinhold Suttner, Bauring-Aufsichtsratsvorsitzender und SPÖ-Klubobmann im Wiener Rathaus, rechtfertigte sich als Zeuge im Bauring-Verfahren mit dem Hinweis auf den Bürgermeisterwechsel von Felix Slavik zu Leopold Gratz und die damals bevorstehenden Gemeinderatswahlen. Altbürgermeister Slavik – bis 1970 Finanzstadtrat – wies im Zeugenstand ebenfalls jede Mitverantwortung von sich. Er sei nur bis zur Übernahme des Bürgermeisteramtes regelmäßig über die Bauring-Geschäfte informiert worden.

Den Managern, die letztendlich auf der Anklagebank landeten, wurde in der Urteilsbegründung "erschütternde Ahnungslosigkeit" und "Sorglosigkeit bis hin zur Unfähigkeit" bescheinigt. Für Schuldsprüche wegen Untreue oder Betrugs reichte es jedoch nicht. So gab es im Prozess um einen der größten Skandale der Zweiten Republik nur einen einzigen Schuldspruch: Ein Architekt, der sich durch ein verwirrendes Kredit-Ringelspiel, für das letzten Endes der Bauring bürgte, 60 Millionen Schilling erschleichen wollte, erhielt sechs Jahre Haft. Der Oberste Gerichtshof reduzierte die Strafe später, bestätigte jedoch den Schuldspruch.