Städtebund, Österreichischer

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Bereits seit 1887 wurden regelmäßig sogenannte "Städtetage" abgehalten, die der Beratung gemeinsamer Anliegen der Städte, v.a. auf finanziellem Gebiet, dienten. Am 24. September 1915 wurde der "Österreichische Städtebund" als Einrichtung mit einem ständigen Büro gegründet. In den ersten Jahren gehörten dem Städtebund auch die deutschsprachigen Städte in der heutigen Tschechischen Republik und in Slowenien an.

Der Österreichische Städtebund existierte bis 1938; 1945 wurde er neu ins Leben gerufen. Ihm gehören alle österreichischen Gemeinden mit Stadttitel an. Derzeit sind 256 Städte und größere Gemeinden Österreichs Mitglied im Städtebund. In den Mitgliedsgemeinden wohnen etwa 65% der österreichischen Bevölkerung. Mitglieder sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. Die kleinste Mitgliedsgemeinde mit Stadtrecht zählt knapp 1.000 Einwohner.

Der Österreichische Städtebund ist – neben dem "Österreichischen Gemeindebund", der die kleineren Gemeinden vertritt – Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und wird in der österreichischen Bundesverfassung ausdrücklich erwähnt. Er vertritt die Interessen der Städte beim Finanzausgleich und fördert kommunale Fortschritte auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet durch Ausschüsse und Tagungen.

Das höchste Gremium des "Österreichischen Städtebundes" ist der jährlich stattfindende "Österreichische Städtetag", in dem jede Mitgliedsgemeinde Sitz und Stimme hat. Präsident des Österreichischen Städtebundes ist traditionsgemäß der Wiener Bürgermeister, der den Städtebund nach außen vertritt.

Der Österreichische Städtebund gibt seit 1924 die "Österreichische Gemeinde-Zeitung" heraus.

Publikation: Österreichische Gemeinde-Zeitung (ÖGZ), Offizielle Zeitschrift des Österreichischen Städtebundes, 1.1924–11.1934,3 (Februar); 1935–1938: Oesterreichische Städte-Zeitung; 12.1946 (April) – laufend.
Literatur: Helmut Lackner, 75 Jahre Österreichischer Städtebund, 1990.