Provisorische (Staats)regierungen

PQ

Als "Provisorische Staatsregierungen" werden die zu Beginn der Ersten und der Zweiten Republik gebildeten Regierungen genannt, die in beiden Fällen Konzentrationsregierungen der jeweils existierenden politischen Parteien waren. Ihre Vorsitzenden wurden als "Staatskanzler" und die Minister als "Staatssekretäre" bezeichnet, denen "Unterstaatssekretäre" beigegeben waren.

Die Provisorische Staatsregierung der Ersten Republik unter Staatskanzler Karl Renner bestand von 30. Oktober 1918 bis 15. März 1919.

Die Provisorische Staatsregierung der Zweiten Republik wurde – wieder unter dem Vorsitz von Karl Renner – noch vor Ende der Kampfhandlungen am 27. April 1945 in Wien gebildet und anfangs nur von der Sowjetunion anerkannt. Ihr gehörten Vertreter von ÖVP, SPÖ und KPÖ zu gleichen Teilen an.

Nach den Länderkonferenzen vom 24./25.9.1945 und 9./10.10.1945 wurde die Provisorische Staatsregierung um Vertreter der westlichen Bundesländer erweitert und am 19. Oktober 1945 auch von den westlichen Alliierten anerkannt. Die Provisorische Staatsregierung führte die Wahlen vom 25. November 1945 durch und endete mit der Konstituierung des Nationalrats und der Bildung der neuen Bundesregierung am 20. Dezember 1945.